| Häufig gestellte Fragen über Feuerlöscher |
1.) Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung?
2.) Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller?
3.) Welche gesetzlichen Vorschriften bezüglich Feuerlöscher müssen Firmen beachten?
4.) Welche verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür sind sie geeignet?
6.) Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE)?
7.) Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher?
8.) Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?
9.) Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss?
10.) Welche einzelnen Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt?
11.) An wen kann man sich wegen einer Feuerlöscher-Wartung wenden?
12.) Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben?
13.) Wo kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen?
Falls Sie eine Frage haben, die hier nicht aufgeführt ist, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
| Antwort Frage 1: | ||||||||||
| Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung? | ||||||||||
| Für den Schutz einer
Privatwohnung empfehlen wir den Kauf eines Schaumlöschers. Schaum kann im Brandfall gezielt auf den
unmittelbaren Brandherd ausgerichtet werden (siehe Bild
1) und zieht nicht umliegende
Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft, wie dies beispielsweise bei
Pulver durch die starke Staubentwicklung der Fall sein kann (siehe Bild
2). Unser Angebot an Schaumlöschern finden Sie hier. |
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| Antwort Frage 2: | ||||||||||
| Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller? | ||||||||||
| Als Löschgerät für den Heizungskeller empfehlen wir Ihnen den Kauf eines 6 kg Pulverlöschers. | ||||||||||
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| Antwort Frage 4: | ||||||||||
| Welche verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür sind sie geeignet? | ||||||||||
Die
vier wichtigsten Löschmittel sind: Pulver, Schaum, Wasser und
Kohlendioxyd (CO2).
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| Antwort Frage 5: | ||||||||||
| Was sind Brandklassen? | ||||||||||
Brandklassen geben Auskunft
über die Eignung eines Feuerlöschers zur Bekämpfung spezifischer
Brandarten.
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| Antwort Frage 6: | ||||||||||
| Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE) ? | ||||||||||
| Löschmitteleinheit
(LE) ist eine
eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit
unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das
Löschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu addieren.
Beispiel: Ein Verwaltungsbetrieb mit EDV-Bereich und Papierlagerung mit einer Bürofläche von 100 m² benötigt nach der BGR 133 (Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern) 18 Löschmitteleinheiten. Dieser Bedarf kann mit einer unterschiedlichen Menge oder auch verschiedenen Arten von Feuerlöschern abgedeckt werden und wird ermittelt durch Addition der jeweiligen Löschmitteleinheiten eines Löschers. Der GLORIA Pulverlöscher PSE 6 GA verfügt über 10 LE. Um die geforderten 18 LE abzudecken, kann man also 2 Modelle des Typs PSE 6 GA verwenden (2 x 10 = 20 > 18). Bei der Auswahl des richtigen Löschers ist natürlich noch die geforderte Brandklasse zu beachten. |
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| Antwort Frage 7: | ||||||||||
| Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher? | ||||||||||
Der Unterschied zwischen
einem Dauerdrucklöscher und einem Aufladelöscher liegt in der Art wie
das Treibmittel, welches den Druck zum Löschen erzeugt, im Feuerlöscher
vorhanden ist.
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| 7 | ||||||||||
| Antwort Frage 8: | ||||||||||
| Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen? | ||||||||||
| Aufladelöscher sind längstens
alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen.
Dauerdrucklöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen Nassdauerdruckfeuerlöscher längstens alle zwei Jahre und Pulverdruckfeuerlöscher längstens alle vier Jahre zur Prüfung des Feuerlöschmittels und des Behälterinnenraumes geöffnet werden. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 erfolgen. Die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich. |
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| Antwort Frage 9: | ||||||||||
| Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss? | ||||||||||
| Wenn der Feuerlöscher noch nie
einer Wartung unterzogen wurde, befindet sich ein Herstellervermerk mit
der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder ähnlich auf dem Gerät.
Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.
Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst registriert wurde, finden Sie eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der der Zeitpunkt der letzten Prüfung vermerkt ist. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den nächsten fälligen Wartungszeitpunkt. |
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| Antwort Frage 10: | ||||||||||
| Welche einzelnen Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt? | ||||||||||
Aufladelöscher:
Dauerdrucklöscher:
Sofern die
10jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter
vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung
(z.B. TÜV) zugeführt werden. |
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| Antwort Frage 11: | ||||||||||
| An wen kann man sich wegen einer Feuerlöscher-Wartung wenden? | ||||||||||
| In den Gelben Seiten finden Sie unter der Rubrik Feuerlöschanlagen und -geräte Feuerlöscherprüfdienste in Ihrer Nähe. Alternativ können Sie hier einen Prüfdienst in Ihrer Nähe per Postleitzahleneingabe ermitteln. | ||||||||||
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| Antwort Frage 12: | ||||||||||
| Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben? | ||||||||||
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In Einzelfällen können von Behörden bei besonderer Brandgefahr Auflagen gemacht werden. Dies liegt unter anderem daran, dass Wohnbereiche zu unterschiedlich sind, um sie mit pauschalen Regelungen sinnvoll zu schützen und sollte nicht zu der irrigen Auffassung führen, dass kein Schutz nötig ist. Vielmehr sollten Sie in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Fachmanns mögliche Brandgefahren in Ihrer Wohnung abschätzen und für entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Sie können sich hier auf unseren Internetseiten umfassend informieren, wir beraten Sie auch gerne individuell per Telefon oder E-Mail. Auch Ihre örtliche Feuerwehr kann Sie beraten. Bedenken Sie, dass der richtige Schutz Ihnen und Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Leben retten kann. Brandgefahren sind vielfältig, vom defekten Fernseher bis hin zu zündelnden Kindern, und im Brandfall sollten Sie gerüstet sein und das richtige Löschwerkzeug zur Hand haben. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Informationen über Richtiges Verhalten im Brandfall und Empfohlene Grundausstattung für den privaten Haushalt. |
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| Antwort Frage 13: | ||||||||||
| Wo kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen? | ||||||||||
| Im allgemeinen werden in allen Gemeinden Abfallratgeber kostenlos verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden. In vielen Fällen ist es der örtliche Betriebshof oder die Feuerwehr. |
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| Antwort Frage 14: |
| Kann man beim Löschen eines brennenden Elektrogerätes mit einem Feuerlöscher einen Stromschlag bekommen? |
| Alle auf unseren Internetseiten angebotenen Feuerlöscher sind zum Löschen von elektrischen Anlagen bis 1000 Volt bei einem Sicherheitsabstand von einem Meter geeignet. Dies ist auch auf jedem Feuerlöscher deutlich vermerkt. Das heißt alle typischen Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschine usw. können ohne Gefahr bei Einhalten des Mindestabstands gelöscht werden. Ausnahmen stellen hier nur Fernsehgeräte und Computermonitore dar, da hier eine höhere Spannung vorhanden ist. Bei einem Fernseherbrand sollten Sie sofort den Netzstecker ziehen, eine Löschdecke (hierfür empfehlen wir die Löschdeck 160 x 200 cm) über das Gerät werfen, das Zimmer verlassen, die Türe schließen und die Feuerwehr rufen. |
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