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Antwort
Frage 1:
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| Wer
sollte Rauchmelder haben? |
Feuerwehren
und Versicherungen empfehlen die Installation von Rauchmeldern in jedem
Privathaushalt. Auch staatliche Institutionen beschäftigen sich
zunehmend mit dieser einfachen und effektiven Schutzmaßnahme. Im
Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Schelswig-Holstein, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und
Bremen sind
Rauchmelder mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben. |
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Antwort
Frage 2:
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| Wofür
braucht man Rauchmelder? |
Der
Zweck eines Rauchmelders ist der Schutz von Leben, das heißt die
rechtzeitige Warnung vor einem Feuer. Die größte Gefahr bei einem Brand
geht von dem dabei entstehenden Rauch aus. Die meisten Opfer bei
Wohnungsbränden erleiden eine Rauchvergiftung. Besonders groß ist die
Gefahr während man schläft, da der unbemerkt ins Schlafzimmer dringende
Rauch den Menschen nicht aufweckt sondern im Gegenteil immer tiefer
schlafen lässt. Nur so ist zu erklären, wie jemand, der mit brennender
Zigarette einschläft, im eigenen Bett verbrennen kann und nicht durch
das Feuer geweckt wird. Rauchmelder bieten hier einen sinnvollen
Schutz, da sie den Menschen durch einen sehr lauten Alarmton auch aus
sehr tiefen Schlaf noch rechtzeitig wecken können. Oft geht es dabei
nur um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden. Natürlich kann ein
Rauchmelder auch vor einem Entstehungsbrand warnen und den Bewohnern
Gelegenheit geben, durch rechtzeitiges Eingreifen das Schlimmste zu
verhindern. Ein Wohnungsbrand stellt immer eine menschliche Katastrophe
dar, da nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, sondern unter
Umständen persönliche Gegenstände eines ganzen Lebens in einem
Augenblick zerstört werden. |
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Antwort
Frage 3:
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| Wie
viele Rauchmelder benötige ich? |
Mindestschutz:
Rauchmelder im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur
Vollschutz:
Alle Räume, Dachboden und Keller etc. (außer Badezimmer und Küche)
Für
einen umfassenden Schutz sollten Sie jeden Raum des Hauses überwachen,
ausgenommen sind Räume, in denen es zu Fehlalarmen kommen kann wie
Küche, Bad oder sehr staubige Räume. |
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Antwort
Frage 4:
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| Wo
und wie werden Rauchmelder installiert? |
In
Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am
besten in die Raummitte. Die Geräte werden mit Hilfe der mitgelieferten
Schrauben einfach an der Decke befestigt. Vorzugsweise sind sie in den
Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren zu installieren. In Häusern mit
mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen
montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche
und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch
Koch- und Wasserdämpfe ein Fehlalarm ausgelöst werden könnte. Auch
besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation.
In
größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu
vernetzen, sodass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung
installierten Geräten gemeldet wird.
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Anforderungen gem. DIN 14676
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Antwort
Frage 5:
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| Woran
merke ich, dass die Batterie eines Rauchmelders erneuert werden muss? |
Wenn
die Stärke der Batterie nachlässt, gibt der Rauchmelder 30 Tage lang
alle 60 Sekunden ein Warnsignal in Form eines kurzen Tons ab. So hat
man genug Zeit die Batterie zu ersetzen.
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Antwort
Frage 6:
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| Wie
oft muss man die Batterie eines Rauchmelders wechseln? |
Alkaline-Batterien
halten zwischen 1 und 3 Jahren, je nach Batteriequalität und Häufigkeit
der durchgeführten Probealarme mit dem Testknopf. Mittlerweile gibt es
auch Rauchmelder mit Dauerbatterie, die über die gesamte Lebensdauer
des Rauchmelders funktioniert und nie gewechselt werden muss (siehe z. B. Rauchmelder Hekatron Genius).
Verwenden Sie nur die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung
empfohlenen Batterietypen.
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Antwort
Frage 7:
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| Wozu
dient die Kontrolllampe an einem Rauchmelder? |
Diese
kleine Anzeigeleuchte blinkt regelmäßig (ca. einmal je Minute), um
anzuzeigen, dass der Rauchmelder funktionstüchtig ist.
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Antwort
Frage 8:
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| Löst
Zigarettenrauch einen Fehlalarm bei einem Rauchmelder aus? |
Bei
normalem Zigarettenkonsum wird der Rauchmelder in der Regel nicht
ausgelöst, es sei denn der Rauch wird aus nächster Nähe auf das Gerät
geblasen.
Bei starkem Rauchen z. B. bei Parties
mit vielen
Rauchern kann es schon einmal zu einem Fehlalarm kommen. Sie sollten
dies dann aber zum Anlass nehmen, den Raum zu lüften, schon aus
Rücksicht auf die anwesenden Nichtraucher. In einem solchen Fall warten
Sie bis der ungewollte Alarm durch das Auslüften von alleine wieder
beendet wird oder Sie drücken die
Stummschalttaste, die es bei einigen Rauchmeldermodellen gibt.
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Antwort
Frage 9:
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| Wie
funktionieren Rauchmelder? |
Alle
auf unseren Internetseiten angebotenen Rauchmelder arbeiten nach dem
Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein
Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den
akustischen Alarm aus.
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| Rauchmeldermesskammer
im Ruhezustand |
Rauchmeldermesskammer
im Alarmzustand |
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Antwort
Frage 10:
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| Was
ist ein vernetzbarer Rauchmelder? |
Ein
vernetzbarer Rauchmelder ist ein Gerät, das per Kabel- oder
Funkverbindung mit weiteren Rauchmeldern verbunden werden kann. Diese
Vernetzung bewirkt im Brandfall, dass alle Rauchmelder einen Alarm
melden und nicht nur das Gerät in der unmittelbaren Nähe der
Rauchentwicklung.
Vernetzung ist besonders bei
mehrgeschossigen Wohnungen empfehlenswert oder auch bei großen
Wohnflächen, wenn die Gefahr besteht, dass ein Alarm durch große
Entfernung oder geschlossene Türen gedämpft wird.
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Antwort
Frage 12:
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| Wie
werden Rauchmelder vernetzt? |
Die
Verbindung zwischen den einzelnen Geräten wird durch Anschluss eines
zweiadrigen Kabels (Klingeldraht) an den dafür vorgesehenen Anschlüssen
hergestellt oder durch einfaches Nachrüsten eines entsprechenden
Funksenders, je nach Typ und Hersteller. Die genaue Vorgehensweise ist
natürlich in der jeweiligen Bedienungsanleitung ausführlich beschrieben.
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Antwort
Frage 14:
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| Beinhalten
Rauchmelder radioaktive Bestandteile? |
Keiner
der von uns angebotenen Rauchmelder enthält radioaktive Stoffe. Unsere
Rauchmelder können problemlos am Ende Ihrer Lebensdauer wie normale
Elektrogeräte entsorgt werden.
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Antwort
Frage 15:
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| Sind
Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben? |
Mittlerweile
besteht in den neun Bundesländern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen,
Schelswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen,
Sachsen-Anhalt und Bremen eine in der Landesbauordnung
festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht. Näheres hierzu finden Sie
unter Gesetzliche
Vorschriften für Rauchmelder in privaten Haushalten.
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Antwort
Frage 16:
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| Gibt
es eine DIN-Norm für Heimrauchmelder? |
Seit
2003 gibt es die DIN-Norm 14676.
Diese Norm legt
Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
von Rauchmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit
wohnungsähnlicher Nutzung fest. Leider dürfen wir die Norm hier nicht
veröffnentlichen, da DIN-Normen einem strengen Urheberrecht
unterliegen. Fragen hierzu beantworten wir aber gerne telefonisch oder per E-Mail.
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Für weitere
Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen das Infoportal "Rauchmelder
retten Leben".
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